Güteverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FELLER
RECHTSANWALTSKANZLEI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Feller ist Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Seit dem 1. Juni 2001 ist im Bundesland Hessen und in anderen Bundesländern bei bestimmten Streitigkeiten eine Klage nur noch dann zulässig, wenn zuvor ein sogenanntes "obligatorisches Schlichtungsverfahren" durchgeführt worden ist.

Wer also eine solche Klage einreichen will, muss zuvor grds. die Schlichtung erfolglos durchgeführt haben.

Dies gilt zum Beispiel bei bestimmten Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre oder Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts Die obligatorischen Schlichtungen dürfen nur von anerkannten Gütestellen durchgeführt werden. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine solche anerkannte Gütestelle. Ich bin Schlichter dieser Gütestelle.

Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten wollen oder müssen, stehe ich Ihnen gerne auch in meiner Eigenschaft als Schlichter zur Verfügung. 

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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