Rechtsanwalt Andreas
Feller ist Schlichter der Gütestelle
der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Seit dem 1. Juni 2001
ist im Bundesland Hessen und in anderen Bundesländern bei bestimmten
Streitigkeiten eine Klage nur noch dann zulässig, wenn zuvor ein sogenanntes "obligatorisches
Schlichtungsverfahren" durchgeführt worden ist.
Wer also eine solche Klage einreichen will, muss zuvor grds. die Schlichtung erfolglos durchgeführt haben.
Dies gilt zum Beispiel
bei bestimmten Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre oder
Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts. Die
obligatorischen Schlichtungen dürfen nur von anerkannten Gütestellen
durchgeführt werden. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine
solche anerkannte Gütestelle. Ich bin Schlichter dieser Gütestelle.
Wenn Sie ein
Schlichtungsverfahren einleiten wollen oder müssen, stehe ich Ihnen gerne
auch in meiner Eigenschaft als Schlichter zur Verfügung.
Wenn Sie weitere Fragen
haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur
Verfügung.
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