Viele haben hier falsche Vorstellungen.
Denn Anwaltshonorare halten sich im Rahmen.
Anwälte haben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten.
Bei Gerichtsverfahren bestimmt der Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert im Regelfall die Kosten.
Für aussergerichtliche Leistungen bemisst sich die Vergütung nach der Bedeutung der Angelegenheit, aufgewendeter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und anderen Faktoren.
Es wird also immer differenziert abgerechnet. Niemand zahlt mehr, als angemessen ist.
Im Einzelfall kann
auch eine besondere Vereinbarung, zum Beispiel eine Stundensatzvereinbarung
getroffen werden, die die Kosten noch transparenter gestaltet.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die Kosten
oft überhaupt keine Gedanken zu machen. Ich kläre für Sie die Frage des
Versicherungsschutzes ab. Ich schildere Ihrer Versicherung Ihr rechtliches
Anliegen, hole die Deckungszusage ein und rechne meist unmittelbar gegenüber
Ihrer Versicherung ab. So bleibt Ihnen der lästige Schriftverkehr erspart.
Sollten noch Fragen
zu den Kosten offen geblieben sein, so fragen Sie mich
doch einfach nach den Kosten.
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