Rechtsanwalt Andreas Feller wurde 1968 in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) geboren. Von 1979 bis 1988 besuchte er
dort das Staatliche Gymnasium am Römerkastell. Im Juni 1988 erlangte er die allgemeine Hochschulreife.
Prüfungsfächer waren Englisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde)
und Physik.
Von 1988 bis 1994 studierte er Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Daneben begann er
im Jahr 1988 das Studium der Volkswirtschaftlehre (VWL).
Schwerpunkte des rechtswissenschaftlichen Studiums waren das Wettbewerbs- und das Kartellrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie das Steuerrecht und die Bilanzkunde. Am 27.06.1994 bestand Rechtsanwalt Feller erfolgreich
die erste juristische Staatsprüfung (Referendarexamen).
Im Juli 1994 trat er
beim Landgericht Frankfurt am Main in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.
Den Schwerpunkt des Referendariats bildete die Zivilrechtspflege.
Rechtsanwalt Andreas Feller war insbesondere der 6. Zivilkammer des Gerichts
zugewiesen, zu deren Geschäftsbereich vornehmlich das Wettbewerbs- und das
Recht der Gewerblichen Schutzrechte gehört. Parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst arbeitete
er in einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei. Hier befasste er sich mit Fragen aus den Bereichen Wirtschaftsvertragsrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht-, Bankrecht, sowie Arbeits- und Steuerrecht. Im März 1997
bestand Rechtsanwalt Feller erfolgreich die zweite juristische
Staatsprüfung (Assessorexamen).
Im Mai 1997
wurde er zur Rechtsanwaltschaft beim Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am
Main zugelassen. Nach 5-jähriger Anwaltstätigkeit wurde Rechtsanwalt Feller
dann zur Rechtsanwaltschaft beim Oberlandesgericht zugelassen.
Seit seiner
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist Rechtsanwalt Feller als selbständiger
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.
Seit Juni 2001 ist
er zudem Schlichter
der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
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